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|  | Suchtprophylaxe
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|  | I. Primärprävention
Schulische Prävention bedeutet primär: |
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- Informationsarbeit im Rahmen der Gesundheits-
erziehung
- Stärkung des Selbstbewusstseins und der Kommunikationsfähigkeit, Training der Problem-
verarbeitung.
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|  | Schulische Prävention reiht sich somit in die Primärprävention (Vorbeugung im Vorfeld der Suchtgefährdung) ein:
 | | Klasse 6 |
Erlebnispädagogikvormittag; kleine Spiele zur Stärkung der Persönlichkeit
 | | Klasse 7 |
2 Projekttage mit der Drogenberatungsstelle in Heidelberg
- 1. Tag: Erlebnispädagogik
- 2. Tag: Besuch der Drogenberatungsstelle, Gespräche mit Sozialarbeitern
- Informationsabend für Eltern
 | | Klasse 8 |
Besuch der Thoraxklinik in Heidelberg
 | | Klasse 9 |
Projekt: Problematik im Straßenverkehr: Sicherheit und Suchtmittel im Straßenverkehr.
 | | Klasse 10 |
Schulkino mit der Heidelberger Polizei. Wir sind auf die Angebote der Polizei angewiesen.
 | | Für alle Schülerinnen und Schüler |
Nach Bedarf, Beratungsgespräche mit Herrn Mendel.
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II. Sekundärprävention (Die Suchtmittelvereinbarung)
Zur normalen Entwicklung eines Menschen gehört in der Pubertät auch risikoreiches Verhalten. Eine der vielen Formen dieses Risikoverhaltens ist der Konsum legaler (z.B. Nikotin, Alkohol) und illegaler Drogen. Dies kann ein zeitweiliges Experimentieren sein, kann sich aber auch verfestigen und in selbstzerstörerischem Verhalten enden. |
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- Die Suchtmittelvereinbarung ist ein Instrument der Sekundärprävention (Vorbeugung für Suchtmittelgefährdete) in der Schule.
- Die Suchtmittelvereinbarung regelt den Umgang mit Schülerinnen und Schülern, bei denen der begründete Verdacht besteht oder von denen bekannt ist, dass sie im Bereich der Schule unter Einfluss von Suchtmitteln stehen.
- Der Konsum, der Besitz und das Handeln von Suchtmitteln sind verboten und werden geahndet.
- Diese Regelung soll eine Hilfe für alle Beteiligten sein und dem Schutz der Mitschüler dienen.
- Suchtmittel im Sinne der Regelung sind illegale Drogen. Den Umgang mit Nikotin und Alkohol regelt die Hausordnung.
- Jeder Hinweis auf Suchtmittelgebrauch ist von allen Mitgliedern der Schule (Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler) ernst zu nehmen.
- Das Stufenmodell erarbeitet eine Folge von Gesprächen, die aufeinander aufbauen. Diese Gespräche müssen in einem bestimmten Zeitraum geführt werden. Sie enthalten Vereinbarungen zwischen Lehrer und Schüler und abgestufte Konsequenzen, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden.
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|  | Grundsätzlich gilt: Hilfe hat Vorrang vor Strafe!
Den vollständigen Text der Suchtmittelvereinbarung des Englischen Instituts können Sie hier herunterladen.
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